Garantie

 

Diese PENTAX-Herstellergarantie gilt für drei Jahre ab Kauf Ihrer CCTV-Objektive innerhalb der BRD und Österreich. Wir weisen darauf hin, dass bestimmte Teile unserer Produkte Verschleißteile sind, deren typische Haltbarkeit kürzer als die Verjährung von Mängelansprüchen (Gewährleistungszeit) sein kann oder deren Haltbarkeit von einer ständigen sachgemäßen Wartung und Pflege abhängt. In diesen Fällen liegt kein Mangel vor.

Als PENTAX-Kunde sind Sie berechtigt, die Ausbesserung von Material- und/oder Fertigungsmängeln innerhalb der Herstellergarantie zu verlangen. Unser Service beschränkt sich auf eine Reparatur der Mängel oder nach unserer Wahl Austausch unserer Geräte. Die Reparatur erfolgt kostenlos durch unsere Werkstatt.

Im Service-Fall liefern Sie bitte das Gerät zusammen mit dem Kaufbeleg an unsere Werkstatt ein. Nur bei Vorlage der Rechnung kann die Reparatur innerhalb des Hersteller-Garantiezeitraumes kostenfrei für Sie durchgeführt werden.

Wir leisten keinen kostenfreien Service, sobald das PENTAX-Gerät Anzeichen aufweist von Stoß-, Fall-, Sand-, Feuchtigkeits- oder Flüssigkeitsschäden, Fehlbehandlungen, Fremdeingriffen, Korrosion, Fehlbedienung, sofern wir nicht dafür verantwortlich sind. Wir haften aus diesem Service nicht für etwaige Folgeschäden oder Verluste indirekter Art.

Kosten für Reparaturen, die von nicht autorisierten PENTAX-Service-Einrichtungen vorgenommen wurden, werden nicht erstattet.

Unsere gesetzliche Produkthaftung wird durch diese Servicebestimmungen nicht eingeschränkt.

Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche (Mängelansprüche) werden durch diese Servicebestimmungen nicht eingeschränkt.

Diese Herstellergarantie gilt nur für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland und Österreich.

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